kredit.MS | Money & Service

Schulden bei der Krankenkasse – wenn man die Beiträge nicht mehr zahlen kann

Früher war es recht einfach gewesen, vor dem Jahr 2007 flog ganz einfach aus der Krankenversicherung heraus, wer seine Beiträge dafür nicht mehr zahlte, er verlor also seinen bisherigen Krankenversicherungsschutz. Seit dem Jahr 2007 ist dies nicht mehr so, denn für alle Deutschen gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Was sich zwar zunächst wie eine gute Sache angehört hat, bekommt nun sehr negative Auswirkungen, denn immer mehr Menschen können einfach ihre Beiträge nicht mehr bezahlen.

Laut einem Zeitungsbericht ist es so, dass die Außenstände, die die gesetzlichen Krankenversicherungen haben wegen der Beitragszahler, die nicht mehr zahlen können, innerhalb nur eines Jahres angestiegen sind um ganze 55 Prozent. Am Dienstag berichtete die Zeitung „Tagesspiegel“, dass dies bestätigt worden sei durch den GKV, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.

Demnach ist es so, dass sich die Summe der Beiträge, nicht gezahlt wurden, im letzten Juni erhöhte auf 1,67 Milliarden Euro. Noch im August des letzten Jahres waren es gerade einmal 1,08 Milliarden Euro gewesen. Nur bei der Barmer GEK allein sind Rückstände aufgelaufen von 227 Millionen Euro von etwa 52.000 Privatschuldnern. Das ist aber noch nicht alles, dann dazu kommen dann noch einmal 300 Millionen Euro, die Arbeitgeber nicht gezahlt haben für die Beschäftigten ihres Unternehmens.

Die Ursache für diesen recht heftigen Anstieg von diesen nicht geleisteten Zahlungen ist zu finden in der Versicherungspflicht, die im Jahre 2007 eingeführt worden ist von Ulla Schmidt, die zu dem Zeitpunkt die Gesundheitsministerin der Bundesrepublik war. Seitdem muss jeder Bürger Deutschlands einer Kasse angehören. Es gibt aber sehr viele Selbstständige, die ganz einfach ihre Beiträge nicht zahlen, weil sie es nicht können. Auch bei verarmten Bürgern sieht es nicht anders aus.

Wer seine Beiträge nicht zahlt, der wird für gewöhnlich mehrere Male angemahnt, und dabei wird natürlich auch ein Säumniszuschlag fällig. Wenn gar nicht gezahlt wird gibt es für die Kassen die letzte Möglichkeit, ganz einfach die Leistungen ganz auszusetzen. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen, denn die Behandlung von akuten Erkrankungen sowie auch Schmerzzuständen muss dennoch übernommen werden, auch bei Schwangerschaft oder Mutterschaft ist die Kasse in der Pflicht. Zur Eintreibung der fälligen Zahlungen sind auch Zwangsvollstreckungen durchaus möglich, es kann also zu Pfändungen kommen.

Jens Spahn, Politiker der CDU, forderte den Angaben des „Tagesspiegel“ nach, dass Selbstständige, die nur ein geringes Einkommen haben, entlastet werden müssten bei den Beiträgen zur Krankenkasse. Es liege nicht im Interesse, dass man Kleinunternehmer in solche Zahlungsprobleme treibe, so Spahn.

GD Star Rating
loading...