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Kritik der Bundesbank – EZB wehrt sich

In der letzten Woche war bekannt geworden, dass die Bundesbank die Krisenstrategie der Europäischen Zentralbank scharf kritisiert hat. Daraufhin ließ die EZB in einer Stellungnahme bezüglich der Anleihekäufe im Süden Europas, die für das Bundesverfassungsgericht erstellt wurde, verlauten, dass man sich an das eigene Mandat halte, so das „Handelsblatt“.

Seitens der EZB ist man fest überzeugt, dass sie ihr Mandat auch in der Euro-Krise eingehalten hat, und das jederzeit. In einer Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht hat die EZB diese Einstellung nun begründet. Dies ist einem Bericht des „Handelsblatts“ zu entnehmen. Dem Blatt nach setzt sich Frank Schorkopf, der Europarechtler und Verfasser des Gutachtens, das 52 Seiten umfasst, sehr detailliert auseinander mit der Kritik, die Jens Weidmann, Präsident der Bundesbank, gegenüber der EZB geäußert hat.

Vor allen Dingen das Anleihekaufprogramm namens „OMT“ ist ein Streitpunkt. Dieses hatte der Rat der EZB im vergangenen September beschlossen, entgegen der alleinigen Gegenstimme von Weidmann. Zu dem Zeitpunkt war bekanntgegeben worden, dass die EZB notfalls auch „unbegrenzt“ Anleihen kaufen werde am Sekundärmarkt von den Euro-Staaten, in denen es kriselt. Dafür gab es aber auch eine Bedingung, und die bestand darin, dass die jeweiligen Länder auch ein Reform- und Sparprogramm vereinbaren mit dem ESM, dem Euro-Rettungsfonds.

Grundsätzlich allerdings herrscht eine Einigkeit zwischen der EZB und der Bundesbank bezüglich des wichtigsten Ziels der Geldpolitik, der Preisstabilität. Streit gibt es lediglich darüber, wie der Weg dorthin aussieht. Der Präsident der Bundesbank ist der Meinung, dass es nicht die Aufgabe sei der EZB, den Euro weiterhin zusammenzuhalten. Das Gutachten aber leitet dem „Handelsblatt“ nach diese Aufgabe her aus den Verträgen. Die Zeitung schreibt, dass zu dem Ziel der Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik innerhalb der EU, das der Preisstabilität untergeordnet ist, auch die Finanzstabilität zähle. Dies bedeutet, dass es keine stabilen Preise gibt ohne eine stabile Währung.

Weiterhin steht ebenfalls in dem Gutachten, dass die EZB somit innerhalb des eigenen Mandats handele und ihr Mandat auch erfülle. Die Geldpolitik müsse auch die Finanzstabilität fördern, um das Ziel gewährleisten zu können der Geldwertstabilität. Argumentiert wird in dem Gutachten auch dem Bericht nach, dass das Primärrecht von der EU auch sekundäre Ziele enthalte neben dem Ziel der Preisstabilität, das vorrangig sei. Zu diesen sekundären Zielen zähle auch die Unterstützung von der allgemeinen Wirtschaftspolitik innerhalb der EU. Dies umfasse weiterhin die Förderung von der Finanzstabilität. Dem „Handelsblatt“ nach heißt es weiter in dem Gutachten, dass die Unumkehrbarkeit vom Euro nicht gewährleistet werde auf Kosten von der Preisstabilität, sondern innerhalb von dem Mandat.

Mit dem Anleihekaufprogramm, das ganz besonders umstritten ist, werde ganz ausdrücklich ein Ziel verfolgt, und zwar das, den Zinsmechanismus auch noch weiterhin in Kraft zu halten, so das Gutachten laut dem „Handelsblatt“. Hier gehe es ausdrücklich aber nicht darum, die Eigenverantwortlichkeit von den nationalen Haushalten, sie auf Marktanreize setzt, außer Kraft zu setzen. Mit Hilfe der OMTs soll nicht darauf abgezielt werden, die Renditen der Staatsanleihen der unterschiedlichen Euro-Länder anzugleichen. Vielmehr werde hier versucht zu verhindern, dass es zu exzessiv hohen Risikoaufschlägen kommt aufgrund von Befürchtungen des Marktes, dass die Gemeinschaftswährung Euro auseinanderbrechen könne.

Seitens der Bundesbank war der EZB vorgeworfen worden, dass sie ihr Mandat überschritten hätte.

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