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Kampf gegen die Geldwäsche – zahlen mit Prepaid-Karten soll begrenzt werden

Deutschland ist in Bezug auf das heikle Thema Geldwäsche nicht gerade das, was man als Musterschüler bezeichnet. Hierzulande sollen Schätzungen zufolge zwischen vierzig und sechzig Milliarden Euro jedes Jahr reingewaschen werden. Dieses Geld stammt beispielsweise aus Drogengeschäften oder auch illegalen Waffengeschäften.

Ein sehr beliebtes sogenanntes Waschmittel werden immer mehr auch die gefragten Prepaid-Karten, Ganz besonders beliebt sind dabei die sogenannten „E-Geld-Voucher“, also Gutscheine, die es an Kiosken und Tankstellen zu kaufen gibt. Hier erhält der Kunde eine PIN-Nummer, und mit deren Hilfe kann der Kunde dann bezahlen, ganz ohne eine weitere Identifizierung. Diese Voucher werden sehr gerne eingesetzt für die Gebühren bei Online-Spielen im Internet. Gekauft werden davon heute bereits Tausende, dann werden die PIN-Nummern einfach per Mail in das Ausland geschickt, und dann dort zusammengefasst.

Hier will die deutsche Regierung nun einen Riegel vorschieben, denn sie will den anonymen Kauf im Rahmen des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention um einiges erschweren. Hier ist vorgesehen, dass sich alle Käufer von den sogenannten Prepaid-Zahlungskarten ausweisen müssen, wenn der monatliche Betrag von 100 Euro überschritten wird. Dann muss beim Kauf der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und auch der Geburtsort hinterlassen werden. Bisher ist es so, dass die Grenze für nicht aufladbare Karten bei 250 Euro liegt im Jahr, bei den aufladbaren bei 2500 Euro.

Eigentlich war es so, dass die Regierung hier jede Grenze komplett abschaffen wollte. Ab dem ersten Euro sollte jeder dazu verpflichtet werden, sich identifizieren zu müssen. Dagegen war nicht nur die Kartenindustrie Sturm gelaufen, auch die Datenschützer waren damit überhaupt nicht einverstanden. Auch in Zukunft müsse jeder Verbraucher in Deutschland die Möglichkeit haben, anonym einkaufen zu können, gerade im Internet sei dies wichtig. Zusätzliche Argumente dafür lieferten Skandale wie der Hacker-Angriff im Frühjahr auf Sony, hier wurden Daten von über 100 Millionen Nutzern gestohlen. Der hier entstehende sehr hohe Bürokratieaufwand und auch die Proteste der Datenschützer führten dazu, dass es zu dieser Grenze von 100 Euro kam. Es sei hier nicht zu erwarten, dass der Bundesrat noch etwas ändern werde.

Die Lobby der Prepaid-Zahlungsdienstleister ist damit nicht wirklich zufrieden, statt der 100 Euro monatlich würden sie eine Regelung bevorzugen, die 1200 Euro pro Jahr festlegen würde. Dann wäre es den Kunden auch möglich, einmal höhere Beträge zu begleichen. Gerade bei den klassischen Prepaid-Karten wie man sie von Visa oder Mastercard bekommt sei ein Betrag von 100 Euro monatlich praktisch nutzlos. Keinen Einfluss hat diese Regelung auf den aufladbaren Geldkarten-Chip, der auf rund 95 Millionen Bankkarten installiert ist. Hier sind die Kundendaten ja bereits längst bei der Bank hinterlegt. Genutzt wird dieser Chip sowieso gerade einmal von fünf Prozent aller Bankkunden.

Von diesem neuen Geldwäschegesetz sind auch alle Prepaid-Karten ausgenommen, die nur bei einem ganz speziellen Anbieter genutzt werden können. Diese Karten können auch weiterhin mit höheren Beträgen aufgeladen werden, und zwar ohne dass man den Namen und die Anschrift hinterlassen muss. Hierunter fallen die meisten Stadionkarten, also die Karten, mit denen die Fans in der Halbzeit Würstchen und Bier kaufen. Auch Geschenkgutscheine für Kaufhausketten oder auch die örtliche Buchhandlung fallen darunter.

Sehr zufrieden mit der Regelung sind die Datenschützer, denn Alltagsgeschäfte sind so auf jeden Fall möglich, auch wenn ihrer Meinung nach die Bagatellgrenze ruhig etwas höher liegen könnte. Und es sei auch weiterhin keinem Kunden verboten worden, dass man gleich mehrere Karten kaufen kann.

 

Bildquelle: Daniel Rennen  / pixelio.de

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