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Viele Versicherte schulden ihren Krankenkassen insgesamt 1,5 Milliarden Euro

1,5 Milliarden Euro, das ist eine beeindruckende Zahl, das ist der Betrag, den säumige Versicherte den gesetzlichen Krankenkassen schulden. Vor allen Dingen handelt es sich hier um Selbstständige, die oft nicht in der Lage sind, ihre Beiträge zu leisten.

Diese Milliardensumme, die die säumigen Versicherten ihrer Krankenkasse schulden, wird immer größer. Nach den jüngsten Zahlen gibt es hier einen Rückstand, der rund 1,53 Milliarden an Euro beträgt. Dies teilte nur der GKV mit, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Januar waren es noch 1,44 Milliarden Euro, im Februar ist es dann zu der Zahl von 1,53 Milliarden gekommen, die deutlich anzeigt, dass es hier ein spürbares Wachstum gibt.

Am Ende des letzten Jahres hatte hier der Fehlbetrag noch bei etwa 1,2 Milliarden Euro gelegen. Im August waren 638.000 Versicherte mit ihren Beiträgen von rund einer Milliarde Euro im Rückstand. Viele dieser säumigen Zahler waren im Jahr 2007 zurückgekehrt in die gesetzliche Krankenversicherung, denn dies war das Jahr, in dem die Versicherungspflicht eingeführt worden war. Allein von diesen Rückkehrern stehen noch 466 Millionen Euro aus, dies sind Beiträge, die vorher vom Sozialamt übernommen worden sind.

Ann Marini, die Verbandssprecherin, sagte, dass die Einführung dieser Versicherungspflicht nicht bedeuten würde, dass die Mitglieder auch in der Lage seien, ihre Beiträge zahlen zu können. Es gibt auch noch viele Selbstständige, die freiwillig versichert sind, die sich unter diesen säumigen Zahlern befinden. Bei den meisten der Versicherten, die den Kassen Geld schulden ist es so, dass sie als arm gelten.

Üblicherweise gibt es bei den Krankenkassen gestaffelte Mahnverfahren. Zunächst werden diejenigen, die der Kasse Geld schulden, mehrfach angeschrieben, so die Versicherungen. Als letzte Möglichkeit sind es dann die Hauptzollämter, die in ihrer Funktion als Inkassostellen des Bundes und auch von anderen Einrichtungen, die öffentlich-rechtlich sind, versuchen, das ausstehende Geld irgendwie einzutreiben. Die Vollziehungsbeamte, die im Außendienst tätig sind, versuchen dann dafür zu sorgen, dass die Schuldner bezahlen und die ausstehenden Beiträge entrichtet werden. Wenn natürlich bei den Schuldnern nichts zu holen ist, dann wird es nichts mit dem Eintreiben des Geldes.

 

Bildquelle: Gerd Altmann  / pixelio.de

 

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