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Minijobber haben kein Interesse an der Rentenversicherung

Nur wenige Minijobber interessiert die VersicherungspflichtZu Beginn des Jahres 2013 gab es Änderungen für alle neuen Beschäftigten im geringfügigen Bereich, dazu gehört auch die automatische Versicherungspflicht. Allerdings reagieren viele der Minijobber eher abgeschreckt von den Sozialabgaben. Daraus resultiert, dass lediglich 25 Prozent von ihnen auch wirklich einzahlen in die Rentenkassen.

Zu Beginn diesen Jahres wurde sie eingeführt, die Renten-Versicherungspflicht für alle Minijobber. Zum Einsatz kommt sie allerdings nur in den seltensten Fällen. Es gibt rund 2,6 Millionen an geringfügig Beschäftigten, die seit Beginn des Jahres einen solchen Minijob angenommen haben. Anfang August sind es allerdings lediglich 621.000 Minijobber, die Beiträge abführen in die Rentenkasse, das sind gerade einmal 23,8 Prozent. Alle anderen nutzten die Möglichkeit, sich befreien zu lassen von der Versicherungspflicht.

Dies ist nachzulesen in einer Antwort von der Bundesregierung an Wolfgang Strengmann-Kuhn, den rentenpolitischen Sprecher von der Bundestagsfraktion der Grünen, der diesbezüglich eine Anfrage gestellt hatte.

Für alle neuen Minijobber hatte man zu Beginn des Jahres diese Versicherungspflicht eingeführt für die gesetzliche Rentenversicherung, allerdings hat man auch die Möglichkeit eingeräumt, sich befreien zu lassen von dieser Pflicht durch einen entsprechenden Antrag. Gleichzeitig wurde aber auch die Verdienstobergrenze heraufgesetzt für alle Minijobber hierzulande auf 450 Euro von zuvor 400 Euro.

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