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Jetzt kommt auch ein juristisches Nachspiel der Schlecker-Pleite

Zunächst waren die Angestellten betroffen, und nun steht auch Anton Schlecker im Fokus. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Bankrott sowie Verdacht der Untreue. Dies richtet sich sowohl gegen Anton Schlecker selbst als auch gegen dreizehn weitere Beschuldigte.

Am Mittwoch wurde dies bestätigt von einer Sprecherin. Bereits seit dem heutigen Morgen werden im gesamten Bundesgebiet vier Geschäftsräume und achtzehn Wohnungen durchsucht. Insgesamt 160 Polizisten sind hier mit neun Staatsanwälten für im Einsatz.

Im Alb-Donau-Kreis seien drei Firmenobjekte durchsucht worden, ein weiteres im Raum von Osnabrück, dazu noch zwölf Wohnungen im Land Baden-Württemberg, und je eine Wohnung in Bayern, Berlin, Niedersachsen, Hessen, Sachen und Nordrhein-Westfalen. Beschlagnahmt wurden von den Vertretern der Behörden unterschiedliche Unterlagen.

Seitens des Insolvenzverwalters wurde durch einen Sprecher mitgeteilt, dass man informiert gewesen sei über diese Ermittlungen, und dass man sie unterstütze. Es gebe jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen für den weiteren Verlauf des bisherigen Verfahrens.

Eine Sprecherin von der Staatsanwaltschaft sagte, dass man ausreichend Anhaltspunkte gehabt habe für diese Durchsuchungen. Routinemäßig habe die Behörde gleich nach dem Insolvenzantrag, der Anfang diesen Jahres gestellt worden war, Vorermittlungen aufgenommen. Während dieser Ermittlungen hab sich allerdings der Tatverdacht durchaus erhärtet. Es werde ermittelt gegen „Verantwortliche“, und dazu gehören auch einige Mitarbeiter dieses Unternehmens. Allerdings wollte die Behörde nicht die Namen preisgeben der Beschuldigten.

Weiterhin erklärte die Sprecherin, dass es bereits seit längerem und auch immer wieder einige Vermögensverschiebungen gegeben habe. Durch diese Verschiebungen ist es möglich, dass Gläubiger von Schlecker geschädigt wurden. Den bisherigen Ermittlungen nach seien neben den Grundstücken auch noch andere Wertgegenstände übertragen worden, und somit habe man sie der gesamten Insolvenzmasse möglicherweise dann entzogen.

Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass man Anton Schlecker nicht belangen könne als Einzelperson in der Rechtsform, die er gewählt hatte, und zwar als eingetragener Kaufmann, bezüglich einer Insolvenzverschleppung. Allerdings gelte dies nicht für die beiden Töchter des Unternehmens, der Schlecker XL GmbH und der Ihr Platz GmbH & Co. KG. Zudem sei es so, dass bei Anton Schlecker, wenn er sich auch wirklich schuldig gemacht hat, die Straftatbestände Untreue, Bankrott oder auch Betrug griffen, die auch zusammenhängen mit einer Verschleppung eines Insolvenzverfahrens. Laut Gesetz ist es möglich, dass diese Tatbestände bestraft werden können mit bis zu fünf Jahren Haft.

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