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Der Euro-Rettungsschirm wird vom Kabinett gebilligt

Die deutsche Regierung ist weiterhin fleißig dabei, weitere Euro-Hilfen umzusetzen. Heute sorgte das Kabinett dafür, dass das Gesetz auf den Weg gebracht wird bezüglich des Rettungsschirms ESM. Das bedeutet für den Steuerzahler wieder einmal neue Risiken, und zwar in Höhe von bis zu 190 Milliarden Euro.

Die Einrichtung des Euro-Rettungsschirms namens ESM, der dauerhaft sein soll, wurde nun vom Bundeskabinett gebilligt. Am heutigen Mittwoch passierte der Entwurf für dieses Vertragsgesetz das Kabinett. Dies war aus den Regierungskreisen in Berlin zu hören. Durch diesen neuen Stabilitätsmechanismus soll es möglich sein, die angeschlagenen Länder zu unterstützen. So will man dann Schaden abwenden, der sonst die gesamte Währungsunion treffen könnte.

Schon Mitte diesen Jahres soll dieser Rettungsschirm starten, und damit auch gleich den vorübergehenden Schirm EFSF ablösen. Verleihen kann der ESM insgesamt rund 500 Milliarden Euro. Von diesem Betrag sind rund 80 Milliarden Bareinlagen der gesamten Euro-Staaten. Die Bareinlagen, die Deutschland dazu beiträgt, liegen bei 21,7 Milliarden Euro. Gleichzeitig übernimmt Deutschland dazu auch noch ESM-Garantien in Höhe von 168,3 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich, dass das maximale Haushaltsrisiko insgesamt bei 190 Milliarden Euro liegt.

Schon dieses Jahr werden wohl von dem Kapital 8,78 Milliarden Euro zur Bereitstellung fällig. Um dies zu erreichen, muss der Bundesfinanzminister wieder neue Schulden machen zusätzlich. Bereits in der nächsten Woche soll hierzu der Nachtragsetat beschlossen werden, dies soll gleichzeitig mit den Eckwerten für den Haushalt 2013 geschehen.

Laut der Kabinettsvorlage ist es wohl so, dass dieser Gesetzentwurf ganz bewusst noch keinerlei Formulierung enthält bezüglich der parlamentarischen Beteiligungsrechte. Es heißt, dass es dem Bundestag überlassen sei, diese Beteiligungsrechte in einem Gesetzentwurf, der parallel einzubringen ist, selber zu formulieren.

Um diesen Vertrag zum ESM umzusetzen in deutsches Recht ist sowohl in Bundestag als auch im Bundesrat eine einfache Mehrheit für die Koalition ausreichend. Dagegen ist das ESM-Finanzierungsgesetz ein sogenanntes Einspruchsgesetz den Angaben der Koalition nach, daher ist eine Zustimmung von der Länderkammer gar nicht erst erforderlich. Dennoch kann der Bundesrat dieses Gesetz verzögern. Möglich ist dies schon, denn die Schwarz-Gelbe Koalition hat keine Mehrheit im Bundesrat. Anders sieht es aber beim Fiskalpakt aus, hier wird jedes Mal eine Zweidrittelmehrheit benötigt.


Bildquelle: Wilhelmine Wulff  / pixelio.de

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