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Bankenüberwachung zugestimmt – weiterer Schritt für die Bankenunion geschafft

Es ist ja schon etwas länger geplant, dass die EZB wachen soll über die Banken Europas. Jetzt wurde Finanzminister Schäuble durch den Bundestag per Gesetz dazu befugt, dem entsprechenden Vorschlag seitens der EU-Kommission auch zustimmen zu können. Allerdings ist es noch gut möglich, dass dieses Gesetz auch noch blockiert wird im Bundesrat.

Die Zustimmung des Bundestags steht bezüglich der Zustimmung für die Übertragung von der europäischen Bankenaufsicht an die EZB. Am gestrigen Donnerstagabend wurde der Gesetzentwurf von den Abgeordneten verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf erlaubt es Finanzminister Schäuble, diesen Vorschlag von der EU-Kommission billigen zu können. Dieser Vorschlag sieht vor, dass die Europäische Zentralbank ab der Mitte des kommenden Jahres 2014 eine direkte Kontrolle übernehmen soll über die gesamten wichtigsten Geldinstitute von den Ländern innerhalb der Euro-Zone, aber auch von weitere Staaten der EU. Alle Banken, die übrig bleiben, sollen wie bisher auch weiterhin geprüft werden von den nationalen Aufsichtsbehörden.

Diese geplante gemeinsame Bankenaufsicht von der EZB ist nur eine von insgesamt drei Säulen für die ebenfalls geplante Bankenunion innerhalb der EU. Diese Bankenunion soll dabei helfen, der gesamten Finanzindustrie eine festere Basis zu bieten. Auch eine gemeinsame Einlagensicherung sowie ein grenzüberschreitender Mechanismus für die Abwicklung von Banken soll dazugehören.

Der Vorschlag, der seitens der EU-Kommission gemacht wurde, sieht vor, dass die EZB ganz direkt wachen soll über Banken, die eine Bilanzsumme aufweisen von mehr als 30 Milliarden Euro, oder auch die mehr ausmacht als zwanzig Prozent des gesamten BIPs ihres Heimatlandes. Davon unabhängig soll die EZB auch mindestens drei der Kreditinstitute eines jeden Landes, die am bedeutendsten sind, ebenfalls direkt kontrollieren. Zudem wird noch zu den Aufgaben gehören, die Banken zu untersuchen, die in Zukunft Unterstützung beantragen seitens des Rettungsfonds ESM, oder diese erhalten. Der ESM kann nur Banken rekapitalisieren ohne den bisherigen Umweg von den jeweiligen Staaten, wenn es eine gemeinsame Aufsicht gibt durch die EZB.

Es gibt aber noch eine weitere Hürde für diesen Gesetzentwurf, und das ist der Bundesrat. Dieser wird dominiert von Rot-Grün, und er muss diesem Entwurf ebenfalls zustimmen. An vielen Stellen hatte der Bundesrat bereits Kritik geübt an dem Vorschlag von der EU-Kommission. Die Struktur, die darin vorgesehen sei, sei nicht in der Lage, die Unabhängigkeit von der EZB in Geldpolitik-Angelegenheiten zweifelsfrei sicherzustellen.

Einerseits bestimmte die Europäische Zentralbank die Zinspolitik und die Liquiditäts-Vergabe an die Banken, gleichzeitig sei sie aber auch angehalten, die gleichen Banken zu regulieren nach objektiven Maßstäben. Daher ist seitens des Bundesrates geplant, der EZB diese Aufsicht nur für eine gewisse Zeit zu übertragen.

In der Gegenäußerung hatte die Bundesregierung allerdings diese Kritik zurückgewiesen. Es sei nicht möglich, mit einer lediglich zeitweisen Übertragung dieser Aufsicht auf die Europäische Zentralbank Vertrauen zu schaffen. Es ist weiterhin offen, ob der Bundesrat nun diesen Gesetzentwurf blockieren wird oder nicht. Sollte er blockiert werden, wird der Entwurf in den Vermittlungsausschuss geschickt mit dem Bundestag.

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