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Die Finanzagentur hat reihenweise Konten gekündigt wegen des Geldwäschegesetzes

Es gibt Unterlagen, die Privatanleger laut dem geltenden Geldwäschegesetz vorlegen müssen bei der Finanzagentur des Bundes. Viele zehntausend Privatanleger haben dies aber bisher noch nicht getan. Daher hat die Bundesbehörde nun Ernst gemacht mit einer Drohung.

Insgesamt 40.000 Konten wurden von der Behörde nun gekündigt, die von Privatkunden stammen. Dies teilte die Finanzagentur bereits am Freitag mit. Als Grund führte diese Behörde an, dass es die betroffenen Kontoinhaber wohl versäumt hätten, die Identifikationsunterlagen einzureichen, die mehrfach angefordert worden waren.

Der Grund, der hier dahinter steckt, ist das Geldwäschegesetz, das zu diesen massenhaften Kontokündigungen führte. Dieses Gesetz gilt seit dem 31. Januar 2012 auch für diese Finanzagentur. Die Kapitalmarktgeschäfte des gesamten Bundes werden von dieser Behörde geregelt. Wenn man dann als privater Anleger Bundeswertpapiere wie beispielsweise Schatzbriefe und auch Anleihen kauft, dann kann man bei der Finanzagentur ganz kostenlos ein sogenanntes Schuldbuchkonto eröffnen. Bis Ende Januar reichten hierfür ganz wenige Kundendaten aus, aber nach diesem Datum wurde einiges geändert. Damit man dem Geldwäschegesetz auch wirklich entsprechen kann, müssen nun die Kunden die Staatsangehörigkeit und auch den Geburtsort angeben bei einer Kontoeröffnung.

Die Finanzagentur hatte wegen dieser Änderung die Kontoinhaber dazu aufgefordert mit zwei Kundenschreiben, dass sie eine beglaubigte Kopie des eigenen Ausweises an die Finanzagentur senden sollten. Es war auch möglich, die Papiere in Frankfurt gleich direkt vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit war hier die Kommunikation bei der Behörde in die Kritik geraten, denn die Kontoinhaber fühlten sich zum Teil recht schlecht informiert, oft kamen sie im Kundenzentrum auch gar nicht durch mit ihrer Anfrage. Im August des Jahres 2011 war das erste Schreiben der Behörde verschickt worden, auf dieses hat gerade einmal ein Viertel der gesamten Kunden überhaupt reagiert.

Bis Ende Januar lag das Anlagevolumen der Privatinvestoren bei dieser Behörde bei rund 9,1 Milliarden Euro. Zu dem Zeitpunkt wurden von der Finanzagentur etwa 400.000 Konten von privaten Personen geführt. Die Anzahl der Konten, die nun konform sind mit dem Geldwäschegesetz, beträgt zur Zeit etwa 355.000, dies sagte ein Sprecher. Die rund 40.000 Konten, die gekündigt wurden, seien allerdings nicht komplett aufgelöst. Die Wertpapiere, die dort eingetragen sind, könnten bis zu ihrer Fälligkeit verwahrt werden, oder auch zurückgegeben oder verkauft werden, natürlich im Rahmen der Emissionsbedingungen. Der Kunde könne jederzeit an sein Geld kommen, aber es sei nicht möglich, dort noch neue Wertpapiere einzulagern.

Ein Sprecher sagte auch, dass es nicht mehr möglich sei, die Papiere nachzureichen, diese Kündigung sei auf jeden Fall wirksam. Dennoch sei es aber möglich, noch ein neues Konto zu eröffnen bei der Finanzagentur. Auf dieses Konto könnten dann alle bisher vorhandenen Bestände des alten Kontos übertragen werden. Dazu werden dann aber erneut die Identifikationsunterlagen des Kontoinhabers benötigt.

Neukunden haben es dann doch etwas einfacher, denn sie müssen keine beglaubigten Unterlagen einreichen bei der Behörde. Hier wird das sogenannte PostIdent-Verfahren von der Post genutzt, hier muss der Kunde nur bei der Post seinen Ausweis vorlegen.

 

Bildquelle: RainerSturm  / pixelio.de

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