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Bundesverfassungsgericht – Richter sind skeptisch bezüglich EZB-Kurs

Mit den Klagen gegen die Rettungspolitik der EZB für den Euro muss sich momentan das Bundesverfassungsgericht befassen. Die Kläger haben große Hoffnungen, denn bei den Richtern ist erkennbar, dass sie recht misstrauisch sind.

Seitens des Gerichts wird nun geprüft, ob die Staatsanleihekäufe, die von der EZB geplant sind, grundgesetzwidrig sind oder nicht. Sie sollen ein Risiko darstellen für den Steuerzahler, und eventuell sind sie nicht einmal gedeckt vom Mandat der EZB.

Kritik musste die EZB am zweiten Verhandlungstag einstecken von Sachverständigen. Dennoch verteidigte Jörg Asmussen, Direktoriumsmitglied der EZB, weiterhin den Kurs seiner Institution. Sehr umstritten ist dabei vor allen Dingen das Programm mit dem Namen OMT. Durch dieses Programm ist die EZB in der Lage, unter bestimmten Bedingungen Anleihen aufzukaufen von Krisenstaaten in der Euro-Zone, und das auch unbegrenzt.

Als sehr problematisch wird hier seitens der Richter die Tatsache eingestuft, dass die Notenbank mit diesem Programm nicht nur eine Geldpolitik betreibt, sondern auch gleichzeitig noch die Wirtschaft beeinflusst der Länder. Peter Müller, einer der Verfassungsrichter, stellte die Frage in den Raum, ob es eine Möglichkeit gebe, das Programm OMT so gestalten zu können, dass man sagen könne, dass es sich dabei eindeutig handele im ein geldpolitisches Programm, ohne dadurch die Effizienz dieses Programms komplett infrage zu stellen.

Verschiedene Möglichkeiten sind hier im Gespräch. Unter anderem versucht das Bundesverfassungsgericht zu klären, wie sinnvoll es sein könnte, wenn die Notenbank die Papiere erst erwerben würde eine Woche, nachdem sie die konkrete Ankündigung gemacht hat. Weiterhin ist auch eine Erweiterung im Gespräch von den EU-Verträgen, so könnte der EZB einiges mehr an Kompetenzen eingeräumt werden.

Auch einige Ökonomen ließen es sich nicht nehmen, die Maßnahmen, die die EZB ergriffen hat um die Schuldenkrise zu bekämpfen, zu kritisieren. Clemens Fuest, der Präsident des ZEW, sagte, dass man sich ökonomisch in einer Grauzone bewege zwischen der Geldpolitik und der Fiskalpolitik. Zwar sei es so, dass über das OMT-Programm ein Einschreiten seitens der EZB geknüpft sei an den ESM-Rettungsfonds und damit dann auch an politische Auflagen, dennoch wüssten die Abgeordneten nicht bei einem Hilfsantrag, welche Summe an Geld dann letztendlich auch bereitgestellt würde.

Hans-Werner Sinn, der Präsident vom Ifo-Institut, warnte nun erneut davor, dass es zu Milliardenrisiken kommen könnte für die Steuerzahler in Deutschland. Er sieht diese „ganze Retterei“ als sehr gefährlich an.

EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen verteidigte den geplanten Staatsanleihekauf und bezeichnete dies als ein „normales Instrumentarium“ von der Geldpolitik. Seiner Meinung nach gehe es darum, der Geldpolitik zu verhelfen zu einer Durchschlagskraft. Weiterhin betonte Asmussen, dass es nicht das Ziel sei des OMT-Programms, eine Staateninsolvenz vermeiden zu können.

Auch Christine Lagarde, Chefin des IWF, meldete sich zu Wort, und zwar über die Medien. Sie warnte das Bundesverfassungsgericht indirekt davor, die Arbeit zu torpedieren von der EZB. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ sagte Lagarde, dass es erst durch das Eingreifen der Notenbank möglich gewesen sei, die Lage zu stabilisieren in der Währungsunion, eventuelle Staatsbankrotte seien so verhindert worden. Weiterhin fügte sie hinzu, dass ungewöhnliche Umstände auch ungewöhnliche Maßnahmen erforderlich machten. Ihrer Meinung nach ist es so, dass das Programm OMT eine Katastrophe verhindere und dabei geholfen habe, dass die Geldpolitik doch wieder effizienter werden konnte.

Eine Entscheidung des Gerichts wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet, vielleicht wird diese sogar erst fallen nach der Bundestagswahl, die ja im September stattfinden wird. Herta Däubler-Gmelin, ehemalige Bundesjustizministerin, rechnet sich gute Chancen auf auf einen Erfolg, sie gehört zu den Klägern. Ihrer Meinung nach sei es nun das Vernünftigste, wenn das Bundesverfassungsgericht sagen würde, dass man wolle, dass die Auflagen, die gegeben worden sind im letzten Urteil, eingehalten würden „auf den Buchstaben“. Dies würde bedeuten, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten geben über die EZB ohne den Bundestag und auch ohne Haftungsgrenzen.

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